Die Pflegeleistungen
des ASB Südbaden
Wer an seinen Fähigkeiten arbeitet ist der Zukunft gewachsen. Wir helfen hier und jetzt.
Liebe Besucherinnen und Besucher,
bitte beachten Sie, dass für das Betreten unserer Pflegeeinrichtung folgende Regelungen gelten:
1. Testnachweis
Für das Betreten der Einrichtung ist weiterhin ein negatives Testergebnis erforderlich. Der Testnachweis ist unseren Mitarbeitenden auf Verlangen vorzuzeigen.
Gültigkeit von Testnachweisen:
Antigen-Schnelltest
Von einer offiziellen Teststelle oder nach Absprache in der Einrichtung (kein Selbsttest möglich). Für einen Test in der Einrichtung vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 07841/621-0 (Mo – Fr 09:00 – 16:00 Uhr) oder per Mail.
▪ immunisierte Besucher: maximal 24 Stunden alt
▪ nicht-immunisierte Besucher: maximal 6 Stunden alt
Testung mittels PCR-Nachweis
▪ immunisierte Besuchende: maximal 48 Stunden alt
▪ nicht immunisierte Besuchende: maximal 24 Stunden alt
Wichtig:
Das Betreten von Pflegeeinrichtungen ohne negativen Testnachweis stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
(§ 3 Abs. 4 CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen)
2. Tragen von Masken
Besuchende müssen während des gesamten Aufenthalts grundsätzlich eine FFP2-Maske1 tragen.
Regelungen bei Kindern:
Keine Maskenpflicht bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs Tragen einer medizinischen Maske.
3. Besucherräume
Besuche sind nur in den Bewohnerzimmern möglich. In den Gemeinschaftsräumen der Einrichtung sind Besuche nicht gestattet.
4. Besuchszeiten
Bitte halten Sie sich an die ausgehängten Besuchszeiten. Dies erleichtert unseren Pflegekräften die Versorgung Ihrer Angehörigen.
Beim Auftreten eines Infektionsgeschehens in unserer Einrichtung muss das weitere Vorgehen mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Gegebenenfalls können wir dann die Besuchsmöglichkeiten nicht zulassen.
Für Ihre Mithilfe herzlichen Dank.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.